Beitragsordnung 2019
für den Golfclub Bad Elster - Bad Brambach e.V.
Preisliste
Innerhalb des gesamten Areals kann man in EUR bezahlen.
Keine Aufnahmegebühr!
Schnupperjahr für Anfänger
Wir bieten ab 2018 ein Schnupperjahr für Anfänger für 160 Euro an. Eine
Platzreife ist nicht erforderlich, jedoch wird eine Mitgliedschaft in einem
unserer beiden Clubs benötigt. Dem Anfänger ist es erlaubt, mit einem
erfahrenen Golfer zusammen auf der Golfanlage zu spielen.
Dieses Schnupperjahr ist nur für das erste Jahr gültig.
Bringen Sie ein neues Mitglied und erhalten Sie 20% Prämie,
aufgeteilt auf 2 Jahre
Mitglieder bekommen für jedes neue Mitglied eine Prämie von 20 %, errechnet
aus dem Spielgeld des neuen Mitgliedes, einen Gutschein von 10% in ersten
Jahr und 10% im zweiten Jahr, wenn diese Mitgliedschaft noch im Folgejahr
besteht.
Dieser wird dem Jahresspielgeld des folgenden Jahres gutgeschrieben. Sollte
das geworbene Mitglied nach einem Jahr austreten, dann verfällt der zweite
Gutschein.
Dies gilt für:
Nahmitgliedschaften, Nahmitgliedschaften mit Familienverbund (Partner),
Zweitmitgliedschaften, Fernmitgliedschaften 70-200 km und Werktagsmitgliedschaften.
Jahresspielgebühr/Clubbeitrag
Mitgliedsart | EUR |
Erst - bzw. Hauptmitglieder (Einzelmitglied) |
680,- |
Erst - bzw. Hauptmitglieder (Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften) |
1160,- |
Werktagsmitgliedschaft" gültig von Mo-Fr. ohne Aufnahmegebühr. Preis für Turnierteilnahmen am Wochenende: halbes Wochenend-Greenfee, normale Spielrunde am Wochenende gegen Greenfee. |
475,- |
Zweitmitglied | 460,- |
Fernmitglied 70-200 km | 460,- |
Fernmitglied 201-300 km | 360,- |
Fernmitglied über 301 km | 200,- |
Kinder (bis 14 Jahre) | 0,- |
Jugendliche (von 15-18 Jahren) | 160,- |
Studenten bis 27 Jahre | 240,- |
Clubbeitrag Jugendliche und Auszubildende | 35,- |
Clubbeitrag für Vollmitglieder (siehe Satzung) | 70,- |
Firmenmitgliedschaften | auf Anfrage |
caddie box gross / saison | 50,- |
caddie box klein / saison | 40,- |
Bitte beachten:
bei mehreren Wohnsitzen gilt als Berechnungsgrundlage der Spielgebühr
immer der jeweilige Hauptaufenthaltsort!